AGB's
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der CAO - Carsten Ahlbeer Objektbetreuungen

Unsere sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich wiedersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend und erlöschen mit dem Ablauf von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum. Alle Vereinbarungen mit uns werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

Leistungsfrist:
Der Leistungsumfang, den der Auftragnehmer zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Angebot oder aus dem Leistungskatalog.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung selbst oder durch den Auftragnehmer beauftragte Personen.

Bei Beanstandungen aus dem Leistungskatalog, beträgt die Reklamationszeit einen Werkstag. Ansprüche des Auftraggebers wegen nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistung berechtigen nicht dazu den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise einzubehalten. Der Auftragnehmer hat das Recht seine Leistung auf seine Kosten nachzubessern.

Für Schäden, die durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer. Solche Schäden müssen spätestens am nächsten Werktag nach Durchführung der Reinigungsarbeiten oder der Dienstleistung dem Auftragnehmer angezeigt werden. Für später gemeldete Schäden wird die Haftung ausgeschlossen.

Bei Dienstleistungsgeschäften ist der Rechnungsbetrag sofort fällig, es sei denn, es sind andere Vereinbarungen getroffen, die zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform bedürfen.

Der Auftraggeber muß den Auftragnehmer schriftlich darauf hinweisen, wenn es sich bei den zu reinigenden Materialien um besonders pflegeintensive Materialien wie z.b. Marmor, Granit, Laminat oder Parkett handelt. Entstehen durch die Unterlassung Schäden z.b. durch den Einsatz eines falschen Reinigungsmittels ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Der Reinigungsvertrag kann, falls nichts anderes Vereinbart wurde, jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Anders lautende Kündigungsfristen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Langenfeld, falls nicht ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.